ETA-IL: Neue Einreisebestimmungen für Israel
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Einreisebestimmungen für Israel. Betroffen sind Staatsangehörige aus Visum-freien Ländern, darunter Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Neues ETA-IL-System
Ab 1. Januar 2025 müssen Reisende aus Ländern, die von der Visum-Pflicht befreit sind, vor ihrer Reise nach Israel eine ETA-Genehmigung (Electronic Travel Authorization, kurz: ETA-IL) einholen.
Die neue Regelung sollte zunächst im August 2024 in Kraft treten, wurde aber auf Januar 2025 verschoben.
Die ETA-IL-Regelung betrifft somit auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz.
Nach Angaben des israelischen Innenministeriums soll mit dem neuen Verfahren Touristen die Einreise nach Israel vereinfacht werden.
Wichtige Informationen zur ETA-IL
- Antragsverfahren: Die Reisenden müssen die ETA-IL online beantragen. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, wird die ETA per E-Mail bestätigt. Ein Ausdruck der Bestätigung ist für die Einreise nicht erforderlich.
- Einreiseverfahren: Bei der Ankunft am Flughafen scannen die Reisenden einfach ihren Reisepass an einem der 50 Scanner. Wenn Hilfe benötigt wird, besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch physisch kontrollieren zu lassen.
- Kosten und Gültigkeitsdauer der ETA-IL: Die ETA-Genehmigung kostet 25 Schekel (ca. 6,25 EUR) und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Besuch. Sie bleibt bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Pilotphase: Die Pilotphase beginnt am 1. Juni 2024 für Besucher aus den USA und Deutschland. Die Teilnahme während der Pilotphase ist freiwillig und kostenlos.
Wo kann man die ETA-IL beantragen?
Ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit zur Beantragung der ETA-IL finden Sie auf der Website des Israel Entry Permit Systems: https://israel-entry.piba.gov.il/
Wir werden Sie über weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit ETA-IL auf dem Laufenden halten. Sollten Sie noch Fragen haben, helfen wir gerne weiter.